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RECHTSANWALT
Stefan Wagner
Zugl. Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tätigkeitsschwerpunkte
Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Sozialrecht, Mietrecht
Herr Stefan Wagner ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät Sie auch bei Fragen aus dem Bereich des Sozialrechts. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist zudem das Betriebsverfassungsrecht. Neben den vorgenannten Rechtsgebieten berät und vertritt Herr Wagner Sie bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Mietrecht.
Zur Person
Jahrgang 1964; Abitur am Megina Gymnasium Mayen, anschließend Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier. 1990 1. Staatsexamen, anschließend Wehrdienst (III. Korps).
Ab 1991 Referendariat in Rheinland-Pfalz und parallel bereits Mitarbeit in der Anwaltskanzlei. 1994 2. Staatsexamen und Zulassung als Anwalt. Nach entsprechender praktischer Tätigkeit und Teilnahme an diversen Fortbildungslehrgängen seit 1997 als Fachanwalt für Arbeitsrecht anerkannt.
Sekretariat Frau Birgit Theisen